Die Unschuldsvermutung scheint immer weniger zu gelten. Der praktische Nutzen der Vorratsdatenspeicherung muß erst noch erbracht werden, zu unklar ist, ob die Auswertung technisch überhaupt vernünftig möglich ist.
Weiterführender Artikel: heise online: Proteste gegen Bundestagsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung