Es wird eine Verfassungsbeschwerde gegen die GEZ-Gebühren auf Internet PCs angestrengt. Das halte ich für eine sehr gute Sache, da ich diese Gebühr nicht gerechtfertigt finde. Jede Firma kann soweit ich weiß Fernseher oder Radios im Betrieb verbieten, da diese angemeldet werden müßten. Der Internet PC wird in der Firma unter Umständen verpflichtend benötigt, da das Finanzamt darauf bestehen kann, das die Steuerklärung ganz oder teilweise elektronisch abgegeben werden muß. Und dann denkt man noch, das die Leute auf der Arbeit arbeiten sollen und nicht das Programm der Öffentlich-Rechtlichen im Internet anschauen. Außerdem: war da nicht mal was damit, das die Öffentlich-Rechtlichen ihre Internet-Angebote nicht mit den Gebühren finanzieren dürfen? Vielleicht hat sich das inzwischen aber auch geändert.
- heise online – Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
- Verfassungsbeschwerde: Zuschauer-Verband klagt gegen TV-Gebühren auf PCs und Handys – Netzwelt – SPIEGEL ONLINE
- heise online – Rüttgers: Keine Rundfunkgebühr für ARD und ZDF online (24.06.2001)
- heise online – ARD und ZDF gegen Rundfunk-Steuer für PCs und TV (07.05.2000)