Eine Verfassungsbeschwerde zur Rechtschreibreform wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht entschied, das der Beschwerdeführer eine Beeinträchtigung des Grundrechts auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit nicht dargelegt hat. Die Rechtschreibreform bedarf ferner einer Umsetzung durch die Bundesländer. Hierzu heißt es in der Pressemitteilung:
Diese Umsetzungsakte betreffen unmittelbar Schüler und gegebenenfalls Bedienstete staatlicher Behörden, denn diese sollen dadurch zur Beachtung der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rechtschreibregeln verpflichtet werden. Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht gehalten, die reformierte Schreibung zu verwenden; sie sind rechtlich vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur erfolglosen Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rechtschreibregeln