heise online meldet, das eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen den Großen Lauschangriff angestrengt wird:
Gemäß dem Urteil [des Bundesverfassungsgerichts] sind etwa Gespräche mit engsten Familienangehörigen, Vertrauenspersonen und so genannten Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten, Ärzten, Pfarrern oder auch Journalisten gesetzlich vor dem Abhören zu schützen.
Quelle: heise online: Weitere Verfassungsbeschwerde gegen den Großen Lauschangriff
Das dürfte auch im Zusammenhang mit der TKÜV interessant sein…