Heute wurde das Urteil beim Bundesverfassungsgericht verkündet: die Regelungen zur heimlichen Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz verstossen gegen das Grundgesetz und sind damit nichtig. Das oberste Deutsche Gericht etabliert zudem ein neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität“ informationstechnischer Systeme. Die Hürden für heimliche Online-Durchsuchungen wurden höher gelegt. Bleibt abzuwarten was unsere Regierung nun tut…
- heise online – Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz
- heise online – Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen
- Spiegel Online Video: Online-Durchsuchung: Karlsruhe verlangt strenge Auflagen
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